Der Weg zu strahlend schönen Zähnen ist oftmals sehr lang und aufwendig.
Unser Ziel ist es, Sie bereits im Vorfeld über alle Kosten zu informieren, die auf dem Weg zu diesem Ziel entstehen können.
So vermeiden Sie negative Überraschungen im Laufe oder am Ende der Behandlung.
Hierzu bedarf es einer akribisch genauen und umfangreichen Behandlungsplanung, welche mit großem Zeitaufwand und einem augesprochenen, zahnmedizinischen Weitblick und Fachwissen verbunden ist.
Nur so können für Sie die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und die jeweilige Kostenstruktur ermittelt werden.
Diese Arbeitsleistung, die ich als Ihr Zahnarzt erbringe, ist oftmals sehr zeitaufwendig und erfolgt unter Einbeziehung Ihrer Röntgenbilder, Modellen Ihrer Zähne und der im Kontrolltermin erhobenen Befunde.
Diese Arbeitsleistung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Deshalb behalten wir es uns vor, für die Erstellung von privatzahnärztlichen Kostenvoranschlägen Gebühren nach der Gebührenordnung für Zahnärzte je erstelltem Kostenvoranschlag zu berechnen.
Grundlage hierfür bilden die Gebührenziffern 0030 und 0040 der Gebührenordnung für Zahnärzte in der gültigen Fassung.